Alternativen
Babyklappe/Babynest
Home » Alternativen » Babyklappe/Babynest
Die Babyklappe:
ein warmes Bett für das Neugeborene
Ein gemeinsames Leben mit dem Kind ist nicht möglich, eine anonyme Geburt nicht gewünscht und eine Abtreibung undenkbar? In dieser Situation hast Du immer noch die Möglichkeit, Dein Kind auf die Welt und es an einem geschützten und sicheren Ort zu bringen: Die Babyklappe.
Eine Babyklappe ist ein sicheres, warmes und mit Meldungssensor ausgestattetes kleines Bett. Hier kannst Du Dein Kind anonym abgeben und wieder gehen. Du kannst also unbeobachtet und ohne die Verpflichtung Deine Identität preiszugeben, das Angebot in Anspruch nehmen. Dabei musst Du keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, denn die Abgabe ist straffrei. Sobald Du Dein Kind abgegeben hast, wird es medizinisch versorgt, vom Jugendamt übernommen, bei einer Pflegefamilie untergebracht und nach einer bestimmten Zeit zur Adoption freigegeben. Sofern Du Deine Entscheidung nicht widerrufst.
Babyklappen in Österreich
Für Mütter in Notsituation ist es oft der letzte Ausweg, ihr Kind abzugeben, nachdem sie es zuvor ohne medizinische Versorgung und an einen für eine Geburt ungeeigneten Ort zur Welt gebracht haben. Bereits im Mittelalter gab es in Klöstern sogenannte Klappen, in die eine Mutter ihr Kind legen konnte. Diese wurden jedoch wieder abgeschafft. Die erste richtige Babyklappe wurde in Österreich dann erst wieder im Jahr 2000 eingeführt. Heute ist es in Österreich in sieben von neun Bundesländern möglich, Dein Kind an einem geschützten und sicheren Ort abzugeben – hier findest Du eine Liste mit allen Krankenhäusern, die diese Möglichkeit anbieten.
Abgabe in einer Babyklappe
Wie bereits erwähnt, ist der Zugang zu einer Babyklappe absolut unbeobachtet möglich. Im Regelfall ist es eine Lade mit Griff in einem gut beheizten und geschützten Raum. Wird sie geöffnet, findet man ein Informationsblatt mit einem Code vor – mit diesem Code hast Du zu einem späteren Zeitpunkt via Telefon oder E-Mail folgende Möglichkeiten:
- Gespräch über die Geburt und die Übergabe Deines Kindes
- Fragen zu Deinen Ansprüchen und zur rechtlichen Situation
- Fragen zum Wohlergehen Deines Kindes
- Möglichkeit, etwas für Dein Kind zu hinterlegen
- Entscheidung rückgängig zu machen und Dein Kind anzunehmen
Nachdem Du Dein Kind in die Babyklappe gelegt und diese geschlossen hast, ist es nicht mehr möglich, sie zu öffnen. Nur wenige Minuten nach dem Schließen wird eine Hebamme durch ein elektronisches Signal darauf aufmerksam gemacht, dass ein Kind hinterlegt wurde. Ziel des zeitversetzten Signals ist es, dass die Mutter den Ort anonym verlassen kann. Unmittelbar nach Ertönen des Signals wird das Kind abgeholt, untersucht und medizinisch versorgt.
Unterbringung bei einer Pflege- oder Adoptivfamilie
Ist das Kind wohlauf, wird es in die Obhut des Jugendamtes übergeben, das für Dein Kind eine geeignete Pflegefamilie sucht. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe in einer Babyklappe hast Du sechs Monate die Möglichkeit, Deine Entscheidung rückgängig zu machen und Dein Kind anzunehmen. Dazu musst Du Dich mit Deinem Code auf dem Informationsblatt an das Krankenhaus oder das Jugendamt wenden. Verstreicht diese Frist von sechs Monaten, wird Dein Kind zur Adoption freigegeben. Häufig wird es dann von ihrer bisherigen Pflegefamilie adoptiert. Ist das Adoptionsverfahren abgeschlossen, hast Du keine Möglichkeit mehr, Dein Kind zurückzubekommen.
Erinnerungsstück für das Kind
Jedes Kind kommt – spätestens in der Pubertät – in die Situation, in der es sich Informationen zu seinen leiblichen Eltern wünscht. Wurde es in einer Babyklappe abgegeben, hat es aufgrund des anonymen Vorgangs kaum eine Chance, Näheres über seine leiblichen Eltern zu erfahren. Aus diesem Grund hast Du die Möglichkeit, direkt bei der Abgabe Deines Kindes – aber auch später im Krankenhaus oder beim Jugendamt – einen Brief, ein Stofftier oder ein anderes Erinnerungsstück für Dein Kind zu hinterlassen. In einem Brief können beispielsweise nähere Angaben zu Dir, der Schwangerschaft, den Lebensumständen und den Gründen, warum Du Dein Kind weggegeben hast, gemacht werden. Dein Kind hat dann ab seiner Volljährigkeit die Möglichkeit, die ihm hinterlassenen Dinge abzuholen.
Du hast noch Fragen zur anonymen Geburt? Unsere erfahrenen Beraterinnen helfen Dir gerne weiter!